Der Oberste Gerichtshof fällt ein Urteil über Telearbeit. Unternehmen dürfen den Arbeitnehmern nicht die Verpflegungszuschüsse streichen.

Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit Telearbeit gefällt. Gemäß dieser Entscheidung ist es den Unternehmen nicht gestattet, den Arbeitnehmern die Verpflegungszuschüsse zu streichen. Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Schritt in der rechtlichen Anerkennung der Rechte von Telearbeitern. Es unterstreicht die Wichtigkeit der Arbeitnehmerrechte und deren Schutz, auch in der sich ständig wandelnden Arbeitswelt. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird zweifellos Auswirkungen auf die Arbeitspraktiken vieler Unternehmen haben und könnte zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Telearbeiter führen.

Gerichtsurteil bestätigt: Unternehmen müssen Verpflegungszuschüsse für Telearbeitnehmer weiter zahlen

Gerichtsurteil bestätigt: Unternehmen müssen Verpflegungszuschüsse für Telearbeitnehmer weiter zahlen

Im Zuge der Pandemie hat ein Unternehmen in Barcelona die Verpflegungszuschüsse in Höhe von 4,17 Euro pro Tag für seine Mitarbeiter gestrichen. Die Begründung lautete, dass diese Zusatzleistung bei der Umstellung auf Telearbeit nicht mehr benötigt werde. Wie zu erwarten war, hat der Betriebsrat das Unternehmen vor Gericht gebracht.

Jetzt bestätigt der Oberste Gerichtshof die bereits vom Oberlandesgericht Katalonien gefällte Entscheidung: Das Unternehmen muss nicht nur die Subventionen weiterhin zahlen, sondern auch rückwirkend alle Beträge auszahlen, die den Arbeitnehmern seit dem 14. März 2020 vorenthalten wurden, als die Pandemie ausbrach und sie im Homeoffice arbeiteten. Die Schlüssel liegt darin, dass es sich um ein erworbenes Recht handelte. Telearbeit darf keine Änderung der Bedingungen bedeuten.

Telearbeit und Rechte der Arbeitnehmer: Unternehmen dürfen Zuschüsse nicht streichen

Das Gerichtsurteil stellt fest, dass die Änderung eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen darstellt und da sie ohne Verhandlungen mit den Arbeitnehmern und einseitig erfolgte, obwohl sie mehr als ein Drittel der Belegschaft betraf, die Maßnahme für nichtig zu erklären ist. Obwohl dies im Arbeitsgesetz im Artikel 41 verankert ist, ist die Entscheidung eine Erleichterung für diejenigen, die nach Telearbeit oder einer Veränderung ihrer Arbeitsweise in einer ähnlichen Situation hinsichtlich zuvor erworbenen Boni sind und für ihre Rechte kämpfen wollen.

Nicole Schmidt

Ich bin Nicole, ein leidenschaftlicher Experte für Technologie und Videospiele und Autor bei der unabhängigen Zeitung New Mind Gaming. Bei uns entdecken Sie die neuesten Nachrichten mit strengster Objektivität. Meine Beiträge zeichnen sich durch fundierte Analysen und eine kritische Herangehensweise aus. Als Teil des Teams bei New Mind Gaming strebe ich danach, unseren Lesern stets hochwertige und informative Inhalte zu liefern, die sie auf dem neuesten Stand der Technologie- und Videospielwelt halten.

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